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   OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05 (Hs)   

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https://dejure.org/2006,13096
OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,13096)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.04.2006 - 2 U 138/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,13096)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. April 2006 - 2 U 138/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,13096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; VOB/B § 13
    Vereinbarung der Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim VOB -Vertrag; Anforderungen an die Konkretisierung der Mängel in einem Rügeschreiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Quasi-Unterbrechung in § 13 Nr. 5 VOB/B wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Quasi-Unterbrechung in § 13 Nr. 5 VOB/B wirksam! (IBR 2006, 550)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 551
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    An der Entscheidung des BGH - VII ZR 89/87 - 23.02.1989 - (NJW 1989, 1602 ff.), nach der eine Klausel, der zufolge für die Gewährleistung § 13 VOB/B mit der Maßgabe gilt, dass die Verjährungsfrist generell fünf Jahre beträgt, wirksam ist, ist entgegen dem LG Halle (Urteil vom 08.07.2005 - Az.: 1 S 68/05, BauR 2006, 128 ff.) festzuhalten.

    Der BGH hat in der Entscheidung vom 23.02.1989 - Az. VII ZR 89/87 - (BGH, NJW 1989, 1602 ff.) eine Klausel, der zufolge für die Gewährleistung § 13 VOB/B mit der Maßgabe gilt, dass die Verjährungsfrist generell fünf Jahre beträgt, ausdrücklich als wirksam bezeichnet und die dortigen Erwägungen des Berufungsgerichts, die denen der hier in Bezug genommenen Berufungskammerentscheidung ähnlich sind, als nicht durchgreifend erachtet.

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    Das dem Auftragnehmer eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist kein angemessener Ausgleich in diesem Sinne (BGH, NJW 2002, 894 f. m.w.N.).

    Insbesondere wäre auch eine Verringerung des Einbehalts, eine Verkürzung der Einbehaltsfrist oder die Wahl einer anderen als der in § 17 VOB/B genannten Sicherungsformen in Betracht gekommen (so in einem vergleichbaren Fall BGH, NJW 2002, 894 f.).

  • BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    Es genügt, wenn das Schreiben so abgefasst ist, dass der Auftraggeber erkennen kann, was ihm vorgeworfen und was von ihm als Abhilfe erwartet wird (BGH, Urteil vom 29.04.1974, BGHZ 62, 293, 295).

    Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene, noch vor der Entscheidung BGHZ 62, 293 ff. bereits am 23.10.1973 ergangene Entscheidung des Kammergerichts, der zufolge eine Rüge "an einigen Fenstern blättert die Farbe ab", nicht ausreicht (KG, BauR 1974, 345 f.), berücksichtigt nicht den Grundsatz, dass die Anforderungen an das Mängelrügeschreiben nicht überspannt werden dürfen.

  • LG Halle, 08.07.2005 - 1 S 68/05

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist der VOB/B: Folgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    An der Entscheidung des BGH - VII ZR 89/87 - 23.02.1989 - (NJW 1989, 1602 ff.), nach der eine Klausel, der zufolge für die Gewährleistung § 13 VOB/B mit der Maßgabe gilt, dass die Verjährungsfrist generell fünf Jahre beträgt, wirksam ist, ist entgegen dem LG Halle (Urteil vom 08.07.2005 - Az.: 1 S 68/05, BauR 2006, 128 ff.) festzuhalten.

    Das Landgericht vertritt demgegenüber unter Bezugnahme auf die Entscheidung einer Berufungskammer des LG Halle (BauR 2006, 128 ff.) die Auffassung, die Beklagte werde durch die lange Gewährleistungsfrist unangemessen benachteiligt.

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    Damit ist die Inhaltskontrolle auch dann eröffnet, wenn nur geringfügige inhaltliche Abweichungen von der VOB/B vorliegen, und auch unabhängig davon, ob eventuell benachteiligende Regelungen im vorrangigen Vertragswerk möglicherweise durch andere Regelungen "ausgeglichen" werden (BGH NJW 2004, 1597 f.).
  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04

    Rechtswirkungen der Unterbrechung der Verjährung nach VOB/B grundgesetzlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    Insbesondere das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des BGH vom 13.01.2005 - Az. VII ZR 15/04 - lässt einen derartigen Schluss nicht zu.
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 259/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer langen Verjährungsfrist bei Flachdacharbeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    Im Übrigen hat der BGH sogar eine Verlängerung der Verjährung auf einen Zeitraum bis zu 10 Jahren für wirksam gehalten, wenn ein berechtigtes Interesse des Auftragnehmers besteht (BGHZ 132, 383, 387 ff.).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 65/87

    Anforderungen an die Bezeichnung von Werkmängeln durch den Bauherrn; Einwendung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    Auch genügt für eine ordnungsgemäße Mängelrüge die Angabe, dass von 28 Mengenwärmezählern 20 nicht funktionieren, weil eine derartige Rüge bedeutet, dass alle Wärmezähler zu überprüfen sind (BGH, BauR 1988, 474, 476).
  • KG, 23.10.1973 - 7 U 871/73

    Ordnungsgemäße Mängelanzeige; unzulässige Rechtsausübung bei Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2006 - 2 U 138/05
    Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene, noch vor der Entscheidung BGHZ 62, 293 ff. bereits am 23.10.1973 ergangene Entscheidung des Kammergerichts, der zufolge eine Rüge "an einigen Fenstern blättert die Farbe ab", nicht ausreicht (KG, BauR 1974, 345 f.), berücksichtigt nicht den Grundsatz, dass die Anforderungen an das Mängelrügeschreiben nicht überspannt werden dürfen.
  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05

    Anforderungen an eine Mängelrüge

    Der Senat teilt bei dieser Bewertung die inhaltsgleiche Auffassung des BGH aus dem Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87 (NJW 1989, 1602 ff), welcher sich auch das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.04.2006, Az. 2 U 138/05 (BauR 2007, 551-555) und das Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.09.2007 (BauR 2008, 353-356) angeschlossen haben.
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 7 U 26/07

    Inhaltskontrolle einzelner Bestimmungen der VOB/B; Hemmung der Verjährung durch

    Demzufolge wird allgemein in der Rechtsprechung und Literatur § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B uneingeschränkt auch in den Fällen angewandt, in denen die Vertragsparteien eine längere Frist als die in § 13 Nr. 4 VOB/B bestimmte Verjährungsfrist vereinbart haben (vgl. hierzu etwa Moufan, Urteilsanmerkung, BauR 2005, 1645 m.w.N., BGH, BauR 2005, 710/711 ; OLG Naumburg, BauR 2007, 551 ; Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Auflage, zu § 13 VOB/B Rdnr. 295/296; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdnr. 2437/2438).

    Hieran ist, wie das OLG Naumburg in seiner Entscheidung vom 27. April 2006 ( BauR 2007, 551 ) eingehend ausgeführt hat, festzuhalten.

  • OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06

    Ablehnung einer Verjährung des Kostenvorschussanspruchs für die Beseitigung von

    Denn nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist kann sich der Werkunternehmer darauf einstellen, nur noch für solche Mängel einstehen zu müssen, die vom Auftraggeber bis dahin gerügt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87, zitiert nach [...], Tn 22; OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006, 2 U 138/05, zitiert nach [...], Tn 23 ff.; OLG Celle, Urteil vom 05.09.2007, 7 U 26/07, zitiert nach [...], Tn 25 ff.).
  • OLG München, 24.05.2016 - 28 U 882/16

    Bindet ein Vergleich mit dem Auftraggeber auch den Nachunternehmer?

    (Soweit die Berufung auf das Urteil des LG Halle vom 29.11.2005, 12 O 49/05, abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass dieses Urteil vom OLG Naumburg, Urteil vom 27.04.2006, 2 U 138/05, ausdrücklich abgeändert wurde, weil das OLG Naumburg mit guten Gründen der Auffassung war, dass die dortige Regelung die Beklagte gerade nicht unangemessen benachteilige.
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